ÖSTERREICHISCHE
BUNDESSIEGER-ZUCHTSCHAU 2024
f ü r D e u t s c h e S c h ä f e r h u n d e
am 3. und 4. August 2024 (Samstag/Sonntag !!)
in der Zorn-Arena in Bad Hall
Link zur Homepage des Veranstalters
Österreichsieger, Vorzügliche Auslese
Richter:
Christoph Ludwig (D) Gebrauchshunde Rüden, NW 9-12 Hündinnen
Mag. Dietmar Maurer (A) Junghund Rüden, NW 6-9 Rüden, NW 4-6 Hündinnen
Die Richter bewerten auch die jeweilige Klasse mit Langstockhaar. Standmusterungen finden zur gleichen Zeit statt und die Gangwerksprobe ist immer vor der jeweiligen Stockhaarklasse.
Edgar Pertl (Hündinnen)
Helfer TSB Überprüfung: Alexander Reischauer, Michael Edermayer, Daniel Zechner
Tageseinteilung:
Freitag, 2. August 2024
18.30 Uhr Probeschutz für die Siegerschau, TSB Training
Samstag, 3. August 2024
09.30 - 12.30 Uhr TSB Überprüfung der Gebrauchshundeklassen Rüden und Hündinnen – beide Haarvarietäten
NW 4-6 Hündinnen
08:00 – 10:30 Standmusterungen Thomas Fritsche
NW 4-6 Rüden
NW 9-12 Hündinnen
Jugend Hündinnen
beginnend mit 4-6 Monate Hündinnenanschließend Rüden, 6-9 Monate Hündinnen und Rüden, 9-12 Hündinnen und Rüden
Anschließend Beurteilung der Nachkommengruppen
Anschließend Begrüßungsabend am Veranstaltungsgelände
Die Siegerehrung findet nach jeder Klasse statt
Schauordnung und Zulassungsbestimmungen:
Mit der Bewertung „VA“ können nur Hunde ausgezeichnet werden, die für die TSB - Bewertung das Höchstprädikat „a“ (ausgeprägt) erhalten.
- • Hunde mit dem Prädikat „vh“ (vorhanden) oder „ng“ (nicht genügend) können weiterhin am Wettbewerb teilnehmen.
- • Hunde mit vorhanden (T2) werden am Ende der V-Gruppe bzw. mit nicht genügend (T3) am Ende der SG Gruppe eingereiht.
- • Hunde, die nicht ablassen (T1), fehlende Führigkeit haben (T4) oder disqualifiziert werden, können am weiteren Wettbewerb nicht teilnehmen.
Hündinnen dürfen ab dem 42. Tag der Trächtigkeit nicht mehr vorgeführt werden. Säugende Hündinnen dürfen erst ab dem 70. Tag nach dem Wurftag vorgeführt werden.
Ab dem Alter von 24 Monaten (Gebrauchshunde- Offene- und Veteranenklasse) sind nur Hunde zugelassen, für die ein in der Ahnentafel eingetragener HD/ED Stempel mit der Bewertung „normal, „fast normal“ oder „noch zugelassen“ (bzw. A, B und C lt. FCI-Raster) vorgewiesen werden kann.
Unentschuldigt zurückgezogene Hunde erhalten die Bewertung „ungenügend“ und werden mit einem Veranstaltungsverbot und einer Zuchtbuchsperre für die Dauer von 6 Monaten belegt.
Rüden, die zum zweiten Mal in die V-Ausleseklasse kommen sollen, müssen das Ausbildungskennzeichen FCI IGP 3, Hündinnen das Ausbildungskennzeichen FCI IGP 2 führen.
„V“ in der Gebrauchshundeklasse können nur Hunde erhalten die den HD „a“-Stempel und den ED-Stempel mit dem Befund normal, fast normal oder noch zugelassen in der Ahnentafel nachweisen und, wenn über 3 ½ Jahre alt, angekört sind. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die im Ausland stehen wo keine Körungen stattfindet.
Den Siegertitel können nur Hunde erhalten, die nicht enger als 3-3, 4-2 oder 2-4 ingezüchtet sind.
Gebrauchshundeklasse:
Hunde der Gebrauchshundeklasse müssen eine SVÖ/SV Wesensbeurteilung oder eine gleichwertig anerkannte Wesensbeurteilung erfolgreich abgelegt haben – gilt ab Wurftag 1.1.2022
Hunde der Gebrauchshundeklasse müssen mindestens einer der folgenden Ausbildungskennzeichen nachweisen:
- • Internationale Gebrauchshundeprüfung (FCI IGP ZTP, FCI IGP 1-3)
- • Herdengebrauchshundeprüfung HGH
- • Internationale Fährtenhundprüfung (FCI IFH2)
- • Agility-Prüfung (A2)
- • Obedience-Prüfung (O2)
- • Rettungshundeprüfung (RH-F, RH-FL, RH-T, RH-W, RH-L) – jeweils Stufe B
- • Oder ein, als gleichwertig anerkanntes Ausbildungskennzeichen – zB SV ZAP
- • Diensthundeprüfungen – auch außerhalb der Bereiche des SVÖ/SV
Hunde der Offenen Klasse haben kein Ausbildungskennzeichen.
Es müssen mindestens fünf Hunde vorgeführt werden, die beide Haarvarietäten haben können. Es können auch Hunde aus den Nachwuchsklassen vorgeführt werden. Alle vorgeführten Hunde müssen standgemustert sein. Innerhalb der Gruppe sind sie in der Reihenfolge Stockhaar und dann Langstockhaar aufzustellen.
Eine Zuchtgruppe besteht aus mindestens vier, höchstens aus 5 Hunden einer Zuchtstätte. Alle Tiere der Zuchtgruppe müssen als geschlossene Gruppe dem amtierenden Richter vorgestellt werden und die gleiche Haarart aufweisen. Dem Züchter ist freigestellt, ggf. mehrere Zuchtgruppen zu stellen. Die Beurteilung der Zuchtgruppen findet am Sonntag nach der Gebrauchshundeklasse Hündinnen statt.
Hunde, die bei der TSB-Überprüfung besonders überzeugen, werden am Ende der Gangwerksprobe herausgestellt.
Hunde, die auf das Ausstellungsgelände gebracht werden, müssen mindestens 1 Monat vorher und längstens vor 12 Monaten gegen Tollwut geimpft worden sein. Ein entsprechendes Impfzeugnis, aus dem eindeutig die Identität des Hundes hervorgeht, ist vorzulegen.
Im Katalog kann nur ein Eigentümer genannt werden. Die Meldung wird nur angenommen, wenn die Zahlung der vollen Meldegebühr nachgewiesen wird.
Wir weisen darauf hin, dass die angegebenen Daten EDV-mäßig verarbeitet und im Ausstellungskatalog gedruckt werden. Die Ergebnislisten mit den Namen der Eigentümer werden im Internet veröffentlicht. Die Daten werden an den SV (Verein für Deutsche Schäferhunde) weitergegeben. Auf der Veranstaltung wird fotografiert und die Fotos werden für vereinsinterne Zwecke ebenfalls veröffentlicht, ohne dass hierfür eine Vergütung geltend gemacht werden kann.
Besuchen Sie die größte und wichtigste SVÖ-Veranstaltung des Jahres
Der österr. Verein für Deutsche Schäferhunde freut sich auf Ihren Besuch!