Wiederaufnahme Trainingsbetrieb (Stand 1.5.2020)

Liebe Ortsgruppen, liebe Mitglieder !
Wenige Stunden nach dem letzten diesbezüglichen Eintrag vom 30.4.2020, ist die Verordnung dann doch endlich unterschrieben und veröffentlich worden.
Wir sind der Meinung, dass auf unsere Hundeplätze der § 8, Abs. 3 anzuwenden ist. Genauere Informationen, wie z.B. die Auslegung der 10 Personen-Regel, werden wir versuchen nächste Woche, wenn die Ämter wieder in Betrieb sind, in Erfahrung zu bringen.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende und gegebenenfalls einen erfolgreichen Start ins Vereinsleben, aber bitte mit Abstand
Ihre
Claudia Strasser
SVÖ-Verwaltung
Liebe Ortsgruppen, liebe Mitglieder !
Wir haben alle gewartet und gehofft, dass vor dem 1. Mai noch die Verordnung zur Öffnung der Sportanlagen veröffentlicht wird und wir eine detaillierte Information seitens des Sportministeriums erhalten.
Leider ist bisher weder die Verordnung veröffentlich worden, noch haben wir Antwort auf die Anfrage erhalten, wobei das eine vermutlich ein Resultat des anderen ist. Ohne entsprechende Verordnung, kann das Ministerium auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Nach Rückfragen bei einigen Verwaltungsbehörden waren diese allerdings der Ansicht, dass mit 1. Mai noch keine Öffnung der Hundeschulen stattfinden darf. Ob diese Auslegung so stimmt oder nicht, bzw. sich nur auf den Kursbetrieb beschränkt, oder auch auf einzelne Trainierende, konnte nicht festgestellt werden. Jedenfalls hat sich herausgestellt, dass die Bezirksbehörden die Vorgaben des Ministeriums teils sehr unterschiedlich auslegen, daher wäre eine Rückfrage bei Ihrer zuständigen Behörde sinnvoll, dies möglichst schriftlich, damit die OG gegenüber der Exekutive gegebenenfalls einen Nachweis hat.
Aufgrund dieser, für uns alle sehr unbefriedigenden Situation möchten wir alle Ortsgruppen darauf hinweisen, dass eine Öffnung des Vereinsgeländes in der Eigenverantwortung der jeweiligen Ortsgruppe liegt.
Sollte Ihr Verein in den nächsten Tagen den Betrieb wieder aufnehmen, müssen jedenfalls die üblichen Vorgaben, wie Abstand halten (2 Meter), gegebenenfalls Mund-Nasenschutz usw. eingehalten werden. Das Vereinsheim sollte jedenfalls, zumindest bis 15. Mai, geschlossen bleiben (außer natürlich der Toilette), da am 15. Mai auch die Lokale und Restaurants wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Wir hätten Sie gerne genauer informiert, was ab dem 1. Mai wieder erlaubt ist und was noch warten muss, aber ohne gesicherten Informationen ist uns das leider nicht möglich.
Sollten sich über das Wochenende noch neue Informationen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich unverzüglich informieren !
Ihre
Claudia Strasser
SVÖ-Verwaltung
Stand 30.4.2020