- Was muss ich beim Kauf eines Deutschen Schäferhundes beachten!
Wenn Sie sich nach reiflicher Überlegung für den Kauf eines Deutschen Schäferhundes entschlossen haben, möchten wir Ihnen einige Ratschläge mit auf die Suche geben.
Investieren Sie etwas Zeit und wahrscheinlich auch einige Kilometer in die Suche nach Ihrem neuen Familienmitglied. Wenn Sie Glück haben, hat ein Züchter in Ihrer Nähe den für Sie passenden Hund, aber wenn nicht, zahlt es sicher aus, etwas weiter zu fahren denn mit Ihrem Familienzuwachs wollen Sie die nächsten 10 – 13 Jahre verbringen, und da will sorgfältig ausgesucht sein.
Was uns auch gleich zum ersten Rat bringt, nicht ohne Vergleich den Welpen beim ersten Züchter zu kaufen. Selbstverständlich sind alle Welpen entzückend und wenn Sie eventuell sogar Ihre Familie beim Besichtigungstermin mit dabei haben stehen die Chancen nicht schlecht, gleich mit einem Welpen nach Hause zu fahren. Wenn Sie aber keine Vergleichsmöglichkeit haben, können Sie schwer entscheiden, ob Ihnen nicht ein anderer Züchter, eine andere Mutterhündin, ein anderer Welpe mehr zugesagt hätte. Daher möglichst immer mehrer Würfe besichtigen.
Wenn Sie einen Wurf besichtigen, lassen Sie sich immer die Mutterhündin zeigen, diese MUSS vor Ort sein. Selbstverständlich kann es vorkommen, dass Hündinnen die gerade einen Wurf haben, fremden Menschen gegenüber misstrauisch sind und auf ihre Welpen besonders gut aufpassen. Wenn dies der Fall ist muss die Hündin ja nicht unbedingt angegriffen werden, das darf aber kein Grund sein, Ihnen die Hündin nicht wenigstens zu zeigen. Den Vaterrüden werden Sie in den seltensten Fällen sehen, da diese meist nicht im selben Haushalt leben wie die Mutterhündin. Lassen Sie sich aber wenigstens ein Bild zeigen, damit Sie sich einen Eindruck machen können.
Die Welpen selber sollten sauber sein und nicht nach Kot oder Urin riechen, denn wenn Welpen die Möglichkeit gegeben wird, werden diese nie sich selber oder ihre Schlafstätte beschmutzen. Der Zwinger sollte ebenfalls sauber sein und die Welpen sollten auch die Möglichkeit eines freien Auslauf (z.B. im Garten) haben. Bitte beachten Sie, ob die Welpen genügend Sozialkontakte haben, oder ob diese ausschließlich im Zwinger aufgewachsen sind. Ideal ist natürlich ein früher Umgang mit Kindern, auch anderen Personen als nur den Züchter, event. schon eine Gewöhnung an Motorengeräusche, Halsband u.s.w., aber selbstverständlich eine liebevolle und umsichtige Aufzucht durch den Züchter selber.
Bitte bedenken Sie, dass der Züchter „Ihren Hund“ die ersten 8 Wochen seines Lebens geprägt hat, daher sollte Ihnen auch der Züchter sympathisch sein, denn er soll auch in Zukunft Ihr Ansprechpartner für Sorgen oder Probleme, aber auch für Erfolge und Fragen sein.
Lassen Sie sich die genauen Namen der Elterntiere geben, mit diesen Daten können Sie schon recht viel in diversen Datenbanken herausfinden.
In der Zuchtordnung ist klar festgelegt, welche Voraussetzungen die Elterntiere haben müssen, um zur Zucht zugelassen zu werden.
- Hier nur die Erklärungen zu den Begriffen:
Alle Hunde die zur Zucht verwendet werden, müssen einen HD-Befund (Hüftgelenksdysplasie) und einen ED-Befund (Ellenbogendysplasie) haben. Hier gibt es drei Abstufungen zwischen „normal“, „fast normal“ und „noch zugelassen“. Hunde mit diesen Befunden dürfen zur Zucht verwendet werden, allerdings nicht uneingeschränkt untereinander. So dürfen zwei Elterntiere, wenn beide den HD-Befund „noch zugelassen“ haben, nicht gepaart werden.
Der SVÖ hat vor einigen Jahren die HD-Zuchtwertschätzung eingeführt. In diesem Programm wird das Vererbungsrisikos von HD durch Einbeziehung aller Verwandteninformationen in Form einer Zuchtwertzahl dargestellt. Je niedriger diese Zahl ist, um so „besser“ ist der Zuchtwert in Bezug auf HD. Bei einer Paarung darf der Mittelwert beider Elterntiere 100 nicht überschreiten, es ist aber selbstverständlich ein niedrigerer Wert anzustreben.
Sie haben also die Möglichkeit, sich entweder im Internet auf der Seite des SV über den Zuchtwert der Elterntiere zu informieren, selbstverständlich steht Ihnen aber auch die SVÖ-Verwaltung gerne beratend zur Verfügung.
Wenn Sie sich nun zum Kauf eines Welpen entschlossen haben, machen Sie mit dem Züchter unbedingt einen Kaufvertrag. Damit ist für alle Beteiligten der Kaufvorgang klar nachzuvollziehen und Sie können damit Ihr Eigentumsrecht an dem Hund jederzeit nachweisen.
Die Ahnentafel des Hundes erhalten Sie erst nach einigen Monaten, da die Wurfunterlagen erst nach dem Tätowieren mit 8 Wochen eingereicht werden und die Erstellung einige Zeit in Anspruch nimmt. Beim Kauf sollten Sie jedoch einen „Welpenpass“ erhalten, in dem die Daten Ihres Hundes stehen und einige interessante Tipps zusammengefasst sind, sowie ein Gutschein einer bekannten Hundefutterfirma beiliegt. Fragen Sie Ihren Züchter nach diesem Welpenpass, wenn er Ihnen diesen nicht von sich aus gibt.
Abschließend wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrem neuen Familienmitglied und wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Funktionäre des SVÖ oder die SVÖ-Verwaltung jederzeit gerne beratend zur Verfügung.