Mitgliedsbeiträge
Im November sollten Sie beginnen, die Mitgliedsbeiträge für das Folgejahr anzufordern. Bitte beachten Sie, dass der Mitgliedsbeitrag im SVÖ einheitlich geregelt ist. Sonstige Forderungen an die Mitglieder müssen von der Jahreshauptversammlung beschlossen und extra ausgewiesen werden.
Das Mitglied hat lt. Statuten bis 31.12. Zeit, den Mitgliedsbeitrag einzuzahlen.
Danach muss es mindestens einmal nachweislich gemahnt werden. Bei weiterer Nichtbezahlung kann das Mitglied dann 14 Tage später in der SVÖ-Verwaltung abgemeldet werden.
Jahreshauptversammlung
Bei der Jahreshauptversammlung muss eine Liste der Mitglieder vorliegen, welche gezahlt haben, denn nur mit bezahltem Mitgliedsbeitrag hat das Mitglied auch Stimmrecht.
Zahlungen
Achten Sie bei Anschaffungen und daraus folgend Zahlungen immer darauf, dass es dafür auch einen entsprechenden und protokollierten Vorstandsbeschluss gibt.
Zahlungen an den SVÖ müssen ohne große Verzögerung erfolgen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an die SVÖ-Verwaltung, es wird immer eine Lösung gefunden. Nicht zu zahlen und nicht zu reagieren ist immer die schlechteste aller Möglichkeiten.
Auf Verlangen ist auch im laufenden Jahr den beiden Rechnungsprüfern Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Belege vorzulegen. Spätestens vor der Jahreshauptversammlung müssen beide Rechnungsprüfer die Kassa sowohl auf buchhalterische Ordnungsmäßigkeit prüfen, als auch überprüfen, ob es für alle größeren Anschaffungen entsprechende Beschlüsse des Vorstandes gegeben hat. Der Kassier muss hier alle Belege vorlegen können und den Rechnungsprüfern für Auskünfte zur Verfügung stehen.
Sollten Sie während des Jahres die Position des Kassiers übernehmen empfehlen wir dringend diese nur zu übernehmen, wenn vorher eine Kassaprüfung stattgefunden hat und die Ordnungsmäßigkeit auch schriftlich dokumentiert wird.Wenn die Prüfung Unregelmäßigkeiten feststellt müssen diese vor der Übernahme genau dokumentiert werden, so dass klar ersichtlich ist, welcher Kassier für die Nachbesserung (wenn z.B. Belege fehlen) verantwortlich ist.